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Nachlass von Elvis Presley verklagt KI-Firma Anthropic wegen 274 Songs

Der Nachlass von Elvis Presley hat die KI-Firma Anthropic verklagt, weil sie angeblich 274 Songs des King of Rock ’n’ Roll ohne Erlaubnis für das Training ihrer KI-Modelle genutzt hat. Die Klage fordert 41 Millionen Euro Schadensersatz.

Der Nachlass von Elvis Presley hat gegen die KI-Firma Anthropic – den Entwickler des Chatbots Claude – Klage eingereicht. Der Vorwurf: Anthropic habe 274 Songs des legendären Sängers ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle verwendet. Die Klage wurde von Authentic Brands Group (ABG) eingereicht, die Presleys Musik und Image verwaltet. Dieser Fall markiert einen weiteren Höhepunkt im wachsenden Konflikt zwischen Künstler:innen-Nachlässen und KI-Unternehmen um Urheberrechtsverletzungen. Die Klage fordert pro verletzter Komposition 150.000 Euro Schadensersatz, was sich auf rund 41 Millionen Euro summiert. Sollte das Gericht zugunsten des Presley-Nachlasses entscheiden, könnte dies wegweisend für die künftige Handhabung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Unternehmen werden.

Ein wegweisender Fall im Spannungsfeld von KI und Musikrechten

Dieser Rechtsstreit ist einer der ersten großen Fälle, in denen ein Künstler:innen-Nachlass direkt eine KI-Firma wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Zwar haben bereits Plattenfirmen wie Universal und Warner Bros. KI-Unternehmen verklagt, doch die Beteiligung des Presley-Nachlasses verleiht der Debatte eine neue Dimension. Der leitende Anwalt des Nachlasses, Richard Busch, hat bereits Erfahrung mit hochkarätigen Urheberrechtsfällen – darunter der erfolgreiche Prozess des Marvin-Gaye-Nachlasses gegen Robin Thicke und Pharrell Williams wegen Blurred Lines.

Laut Klageschrift wurde das KI-Modell Claude von Anthropic mit Presleys Musik trainiert, darunter Hits wie All Shook Up, Can’t Help Falling in Love und Don’t Be Cruel, aber auch weniger bekannte Titel. Die Klage argumentiert, dass Claude in seinen Ausgaben oft die Struktur, Hooklines und sogar lyrische Formulierungen von Presleys Songs reproduziere – und damit die Grenze zwischen Inspiration und direkter Urheberrechtsverletzung überschreite. Selbst nach der Einführung sogenannter „Sicherheitsvorkehrungen“ habe Claude weiterhin Inhalte generiert, die eng an die Originale angelehnt seien. In einem Fall räumte das System sogar ein, dass seine Rekreationen „sehr nah an den Originalen“ lägen.

Warum dieser Fall für Künstler:innen und KI-Unternehmen wichtig ist

Der Rechtsstreit verdeutlicht die wachsende Spannung zwischen KI-Firmen und Rechteinhaber:innen. KI-Modelle wie Claude benötigen große Datensätze, die oft ohne explizite Erlaubnis aus dem Internet gesammelt werden – einschließlich urheberrechtlich geschützter Musik. Für Künstler:innen-Nachlässe wirft dies Fragen zum unrechtmäßigen Einsatz geistigen Eigentums und zur möglichen Entwertung ihrer Kataloge auf. Die Anwält:innen des Presley-Nachlasses argumentieren, dass Anthropics Geschäftsmodell auf einer „in dieser Form noch nie dagewesenen Urheberrechtsverletzung“ beruhe. Diese Argumentation könnte bei anderen Künstler:innen und Nachlässen auf Resonanz stoßen, die ähnliche Probleme haben.

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies KI-Unternehmen zwingen, strengere Lizenzvereinbarungen abzuschließen oder hohe finanzielle Strafen zu riskieren. Gleichzeitig könnte der Fall andere Künstler:innen-Nachlässe ermutigen, rechtliche Schritte einzuleiten – insbesondere bei wertvollen Katalogen. Für Fans von Elvis Presley unterstreicht der Fall die Bemühungen, sein musikalisches Erbe in einer Zeit zu schützen, in der KI-generierte Inhalte immer präsenter werden.

Wie geht es weiter?

Die Klage mit dem Aktenzeichen ABE EPE LLC v. Anthropic befindet sich noch in einem frühen Stadium; ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Angesichts der hohen finanziellen und rechtlichen Bedeutung des Falls wird der Prozess jedoch von der Musikbranche, KI-Entwickler:innen und Urheberrechtsanwält:innen genau beobachtet. Ein Urteil zugunsten des Presley-Nachlasses könnte eine Welle ähnlicher Klagen auslösen und die Art und Weise, wie KI-Unternehmen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umgehen, grundlegend verändern. Sollte Anthropic hingegen obsiegen, könnte dies KI-Firmen ermutigen, weiterhin unrechtmäßig Inhalte zu nutzen – und die rechtliche Grauzone weiter ausweiten.

Bis dahin werden Fans und Branchenbeobachter:innen den Fall genau verfolgen, dessen mögliche Auswirkungen auf die Zukunft von KI-generierter Musik und den Schutz von Künstlerrechten weitreichend sein könnten.

Was Fans wissen wollen

Welche Songs sind Gegenstand der Klage des Elvis-Presley-Nachlasses gegen Anthropic?
Die Klage bezieht sich auf 274 Songs von Elvis Presley, darunter bekannte Titel wie *All Shook Up*, *Can’t Help Falling in Love* und *Don’t Be Cruel* sowie weniger bekannte Stücke. Eine vollständige Liste der betroffenen Songs wurde bisher nicht veröffentlicht.
Wie hoch ist der Schadensersatz, den der Presley-Nachlass fordert?
Der Nachlass verlangt pro verletzter Komposition 150.000 Euro Schadensersatz, was sich auf rund 41 Millionen Euro summiert. Diese Summe basiert auf den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.
Warum verklagt der Presley-Nachlass Anthropic?
Der Nachlass wirft Anthropic vor, das KI-Modell *Claude* ohne Erlaubnis mit Presleys Musik trainiert zu haben. Dadurch seien unrechtmäßige derivative Werke entstanden, die die Struktur und Inhalte von Presleys Songs kopieren. Selbst nach Einführung von „Sicherheitsvorkehrungen“ habe *Claude* weiterhin Inhalte generiert, die eng an die Originale angelehnt seien.

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